
Ein Werklieferungsvertrag ist ein Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat. Nach {§|651|bgb|juris} BGB finden auf solche Verträge die Vorschriften des Kaufrechts Anwendung. Grundsätzlich ist es nach dem seit der Schuldrechtsmodernisierung in Deutschland geltenden Recht unerheblich, ob ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Werklieferungsvertrag

Verpflichtet sich bei einem Werkvertrag der Unternehmer, das Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen, so finden auf diesen W. (Lieferungskauf) bei Lieferung einer vertretbaren Sache - z.B. Katalogware - die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung (§ 651 BGB). Sind unver...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Werklieferungsvertrag.htm

Werkvertrag
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Werklieferungsvertrag, ein Vertrag, durch den sich der Unternehmer verpflichtet, ein Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen (§ 651 BGB), z. B. Anfertigung eines Möbelstücks durch den Tischler, der das Holz hierfür kauft. Im Unterschied dazu liegt ein Werkvertrag vor, wenn die We...
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Gegenüber einem Werkvertrag ist das Besondere des Werklieferungsvertrages, daß der Unternehmer die Herstellung der Sache aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff übernimmt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

Verpflichtet sich bei einem Werkvertrag der Unternehmer, das Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen, so finden auf diesen W. (Lieferungskauf) bei Lieferung einer vertretbaren Sache – z.B. Katalogware – die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung (§ 651 BGB). Sind unvertretbare Sachen (z.B. Maßkleidun...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Werklieferungsvertrag.html

Vor der Reform des Schuldrechts wurde gemäß § 651 BGB (a.F.) mit Werklieferungsvertrag ein Werkvertrag bezeichnet, bei dem sich der Hersteller verpflichtet, das Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen. Soweit es sich bei dem Stoff nicht um bloße Zutaten handelte, war auf diese Art von Werkvertrag dann bei vertretbare Sachen u...
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https://www.lexexakt.de/glossar/werklieferungsvertrag.php

Vertrag über die Herstellung von Gegenständen aus Material, das vom Unternehmer zu liefern ist; rechtliche Behandlung bis zum 1. 1. 2002 nach § 651 BGB (alte Fassung) bei Herstellung vertretbarer Sachen als Kauf, sonst als Werkvertrag. § 651 (neue Fassung) ordnet an, dass die Lieferung beweglicher Sachen, die erst herzustellen oder zu...
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Keine exakte Übereinkunft gefunden.