
Unlautere Wettbewerbshandlung, die in § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich geregelt ist. Werbeangaben werden dann als irreführend angesehen, wenn die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass sie von einem nicht unerheblichen Teil des angesprochenen ...
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