[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Wegelagerung, plur. die -en, in den Rechten, diejenige Handlung, da man auf öffentlicher Straße im Hinterhalte auf jemanden lauert, in der Absicht, ihn zu berauben; eine Art des Landfriedenbruches Geschiehet es nicht auf öffentlicher Landstraße, und ist bloße Privat-Rache die Absicht...
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