
Rechnet eine Bank dem Wechseleinreicher von ihr diskontierte Wechsel in Ausnahmefällen schon vor Verfall zurück, so legt sie für die Rückrechnung für die restliche Laufzeit des Wechsel s i. d. R. den Zinssatz für Festgeld zu Grunde. Hinzu kommen Vorspesen wie Rücklaufgebühr, Spesen u. dgl., sowie eine Rückrechnungsprovision pro Wechse...
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