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Wechselprotest

Wechselprotest Logo #42000 Der Wechselprotest ist ein Dokument, mit dem von einem Notar oder Gerichtsvollzieher beurkundet wird, dass der betreffende Wechsel zum Fälligkeitszeitpunkt erfolglos zur Annahme oder zur Zahlung am Zahlungsort vorgelegt wurde. Der Wechselprotest ist auf dem Wechsel selbst oder auf einem mit dem Wechsel verbundenen Blatt zu dokumentieren und mit e...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselprotest

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Wechselprotest Logo #42090ist die öffentliche Beurkundung einer für den Wechselregress wesentlichen Tatsache, insbes. der unterbliebenen Zahlung oder Annahme des Wechsels. Der W. muss durch einen Notar, einen Gerichtsbeamten, z.B. einen Gerichtsvollzieher, oder einen Postbeamten aufgenommen werden (Art. 79 WG). Der W. wird a...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Wechselprotest.htm

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Wechselprotest Logo #42065Der Wechselprotest ist die öffentlich beurkundete Verweigerung der Annahme oder der Zahlung eines Wechsels. Der Protest muß vor dem Verfall erfolgen und kann sowohl auf der Rückseite des Wechsels oder auf einer gesonderten Urkunde erklärt werden. Diese Protesturkunde ist mit dem Wechsel fest zu verb...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Wechselprotest Logo #42564Ein Wechselprotest entsteht, wenn man einen Wechsel nicht rechtzeitig (also am Fälligkeitstag) einlöst. Der Wechsel geht dann zu Protest.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42564

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Wechselprotest Logo #40050ist die öffentliche Beurkundung einer für den Wechselregreß wesentlichen Tatsache, insbes. der unterbliebenen Zahlung oder Annahme des Wechsels. Der W. muß durch einen Notar, einen Gerichtsbeamten, z.B. einen Gerichtsvollzieher, oder einen Postbeamten aufgenommen werden (Art. 79 WG). Der W. wird auf den Wechsel oder auf ein damit zu verbindende...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Wechselprotest.html

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Wechselprotest Logo #42834Wird ein fälliger Wechsel durch den Bezogenen nicht eingelöst, so kann der Remitent durch einen Notar oder einen Gerichtsbeamten einen Wechselprotest bezüglich der Nichteinlösung auf dem Wechsel eintragen lassen. Diese Eintragung ermöglicht dem Inhaber den Rückgriff auf den Aussteller (Art.9 WG) und alle, die den Wechsel mit ihrem Indossament...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/wechselprotest.php

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Wechselprotest Logo #42295Wechselprotest , s. Wechsel.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Wechselprotest Logo #42880Der Wechselprotest ist die öffentlich beurkundete Verweigerung der Annahme oder der Zahlung eines Wechsel s. Der Protest muß vor dem Verfall erfolgen und kann sowohl auf der Rückseite des Wechsel s oder auf einer gesonderten Urkunde erklärt werden. Diese Protesturkunde ist mit dem Wechsel fest zu verbinden.
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wechselprotest/wechselprotest.htm
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