
ist ein im Mahnverfahren ergehender Mahnbescheid, dem ein Anspruch aus einem Wechsel zugrunde liegt. Beim W. ist das Mahnverfahren besonders gestaltet (§ 703a ZPO); wird Widerspruch erhoben, so geht das Wechsel-Mahnverfahren in den Wechselprozess über.
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Wechselmahnbescheid.htm

ist ein im Mahnverfahren ergehender Mahnbescheid, dem ein Anspruch aus einem Wechsel zugrundeliegt. Beim W. ist das Mahnverfahren besonders gestaltet (§ 703a ZPO); wird Widerspruch erhoben, so geht das Wechsel-Mahnverfahren in den Wechselprozeß über.
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https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Wechselmahnbescheid.html

besondere Form des Mahnbescheid s zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Wechsel , der im gerichtlichen Mahnverfahren erlassen wird und ausdrücklich als solcher bezeichnet werden muss (§703 a I ZPO). Früher: Wechselzahlungsbefehl. Form des Urkundenmahnbescheids. Bei Rechtsmitteleinlegung durch den Schuldner erfolgt die Überleitung in den W....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wechselmahnbescheid/wechselmahnbes
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