(hantgemahel, hantmal) hantgemal, hantgemahel, hantmal (mhd.; = ein durch die Hand bewirktes Zeichen, 'Handzeichen' für Besitz; mlat. ius paternae haereditatis, praedium libertatis). Im ma. Recht dinglicher Ausweis für Freiheit und Adel einer Person oder Sippe in Form eines Stam...
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Hantgemal , im altdeutschen Rechtsleben das freie Stammgut eines Vollfreien (Schöffenbarfreien), welches im Mannesstamm forterbte. Vgl. Homeyer, ûber die Heimat nach altem deutschen Recht, insbesondere über das H. (Berl. 1852).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im Mittelalter ein Zeichen für höchstpersönlichen Besitz. Das Wort Hantgemal wurde in verschiedener Bedeutung gebraucht: als Handzeichen (Unterschrift) auf Urkunden, als gerichtliches Wahrzeichen, als Hausmarke oder als Inbegriff für das vererbliche Stammgut eines Adeligen.
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