
Zum Schutz der Gläubiger vor nachteiligen Veränderungen der Vermögenslage des Schuldners ordnet das Gericht im Eröffnungsverfahren Sicherungsmaßnahmen an. Das Insolvenzgericht kann dabei auf einen abgestuften Katalog gesetzlich vorgegebener Anordnungen (Allgemeines Verfügungsverbot, Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt, Allgemeines Vollstreckungs...
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https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx

sind Maßnahmen, die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoff zu beseitigen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40192
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