Sie ist notwendiger Bestandteil eines Wechsels (Art. 1 Nr. 1 WG). Sie besteht in der Bezeichnung der Urkunde als Wechsel im Text der Wechselerklärung und lautet i.d.R.: 'Gegen diesen Wechsel. ...' Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Wechselklausel.htm