
Spezielle Art der Wechselverwendung, bei der eine Bank die Vorweisung eines Wechsels am Verfalltag übernimmt. Wenn eine Bank einen Wechsel zum Inkasso übernimmt, berechnet sie ihrem Kunden dafür eine Inkassogebühr.
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Die Bank nimmt den Wechsel entgegen und zieht den Betrag gegen eine Kommission beim Schuldner ein und schreibt diesen dem Wechselgläubiger gut.
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