[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Wasseramt, des -es, plur. die -ämter, an einigen Orten, ein Amt oder obrigkeitliches Collegium, welches die Aufsicht über die Wasserableitungen, den Wasserbau u.s.f. eines Ortes führet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_754