
Wartegeld , derjenige Teil des Gehalts, welcher einem in den vorläufigen Ruhestand versetzten, zur Disposition (s. d.) gestellten Beamten oder Offizier bis zu seiner Wiederverwendung im Staatsdienst zu gewähren ist. Das W. ist zumeist höher bemessen als die Pension. Für Beamte des Deutschen Reichs beträgt es z. B. bei Gehalten bis zu 450 Mk. e...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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