
Das deutsche Warenzeichengesetz (WZG) vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) löste das Warenbezeichnungsgesetz von 1894 ab. Es bewirkte keine grundlegende Änderung des bis dahin geltenden Warenzeichenrechts. Erst das Markenrechtsreformgesetz, Langtitel: Gesetz zur Reform des Markenrechts und zur Umsetzung der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vo...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Warenzeichengesetz
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