
Das Wappenrecht regelt die Befugnis, Wappen zu führen. Es ist ein durch die Rechtsprechung anerkanntes Gewohnheitsrecht rein privatrechtlicher Natur und nicht explizit per Gesetz geregelt. In Deutschland haben aber das Reichsgericht (RG) und später der Bundesgerichtshof (BGH) in langjähriger Rechtsprechung die Gleichbehandlung des Rechtsschutze...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wappenrecht

Wappenrecht, das die Verwendung und den Schutz von Wappen regelnde Recht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Wappenrecht, wird das Recht bezeichnet, die eigene Person mit einem Wappen zu kennzeichen. Dabei ist der Erwerb eines solchen Rechts nicht geregelt. Es soll hier aber Unvordenklichkeit, d.h. der Umstand, dass diese Familie dieses Wappen seit Menschengedenken geführt hat, genügen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/wappenrecht.php
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