Walzende Grundstücke (Erb- oder Walzäcker. Wandeläcker), im Gegensatz zu geschlossenen Gütern (früher auch unfreien Besitzungen) solche Ländereien, über welche der Besitzer durch Austausch, Abverkauf, Vererbung frei verfügen kann. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html