[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Waldbrief, des -es, plur. die -e, in den Westphälischen Holzmarken, die Polizey-Ordnung in Ansehung der Waldungen, welche jährlich bey jedem Waldgerichte verlesen wird. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_336