
Unter Wahlrechtsausschluss versteht man den Ausschluss bestimmter Personen vom aktiven und passiven Wahlrecht, obwohl diese an sich (vom Alter, der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz her gesehen) wahlberechtigt wären. Im deutschen Wahlrecht finden sich hierzu drei Ausschlussgründe. In allen Bestimmungen (Wahlgesetze des Bundes und der Lände...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrechtsausschluss
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