
Mit Wahlleistungsvereinbarung wird der Vertrag zwischen Patient und Krankenhaus über Leistungen bezeichnet, die über das im Krankenhausaufnahmevertrag vereinbarte hinausgehen (z.B. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung usw.). Diese Wahlleistungen werden entweder vom Versicherten privat gezahlt oder von dessen privater Kran...
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