
Bezeichnung für einen entsprechend gekennzeichneten, amtlichen Umschlag, in dem bei einer Wahl der Stimmzettel abgegeben werden muß. Der Umschlag kann allerdings auch per Briefwahl abgegeben werden, wenn der Wähler nicht selber zum Wahllokal kommen kann. Der Versand des Briefes ist gebührenfrei.
Gefunden auf
https://www.phila-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.