Wageherr Bedeutung

Suchen

Wageherr

Wageherr Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Wageherr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, ein Rathsherr, welcher die Aufsicht über die öffentliche Wage hat.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_0_144
Keine exakte Übereinkunft gefunden.