Waffengleichheit Bedeutung

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Waffengleichheit

Waffengleichheit Logo #42834Mit Prinzip der Waffengleichheit wird der Grundsatz der Gleichbehandlung im Zivilprozess bezeichnet. Kläger und Beklagter müssen im Prozess grundsätzlich gleiche Rechte und Pflichten haben. Für ein Beispiel siehe unter Parteivernehmung.
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