
Vorratsbeschlüsse dienen der Verwaltung einer Kapitalgesellschaft dazu Mitwirkungsrechte der Kapitalgeber zu berücksichtigen, ohne dass sie dabei die Möglichkeit verliert zügig auf die Entwicklungen des Marktes reagieren zu können. Dabei erteilen die Kapitalgeber ihre Zustimmung für in der Zukunft liegende Maßnahmen der Verwaltung. ... Richt...
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