
Das im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) kodifizierte Vormundschaftsrecht (Art. 360-456 ZGB) begründet Maßnahmen, mit denen negative Folgen gewisser Schwächezustände von Personen behoben oder gemildert werden können. Es ermöglicht behördliche Eingriffsfürsorge, nötigenfalls auch gegen den Willen bet...
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