
eine Einrichtung der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der die gerichtlichen Entscheidungen im Familienrecht übertragen sind, soweit nicht das Familiengericht (insbesondere im Zusammenhang mit einer Ehescheidung) oder das Prozessgericht (z. B. in Kindschaftssachen) zuständig ist. Das Vormundschaftsgericht ist demnach vor allem für die Bestell...
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