
ist, wer durch Anordnung des Vormundschaftsgerichts zur Führung einer amtlich verordneten, verwaltenden Fürsorgetätigkeit für Minderjährige (bzw. Frauen und entmündigte Volljährige) bestellt ist. Der V. (lat. [ M.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Vormund, des -es, plur. die -münder, Fämin. die Vormünderinn. 1. Überhaupt, eine Person, welche für einer andern Bestes und Sicherheit sorget, es sey nun durch Vertheidigung mit Worten, durch Fürsprache, oder durch Verwaltung ihrer Angelegenheiten, oder endlich auch durch Gewährung...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1715

Mit Vormund wird ein Vertreter für Minderjährige bezeichnet, die nicht unter elterlicher Sorge stehen. Mit Vormund wurde vor der Reform des Vormundschaftsrecht 1992 ein Vertreter für Entmündigte, Geisteskranke und Minderjährige die nicht unter elterlicher Sorge standen, bezeichnet. Die Vormundschaft ist jetzt auf Minderjährige beschränkt, di...
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https://www.lexexakt.de/glossar/vormund.php

Für Jugendliche oder Erwachsene, die ihre Angelegenheiten nicht in eigener Verantwortung regeln können, konnte nach dem bis 1992 geltenden Recht gleichermaßen ein Vormund ernannt werden. Diese Vormundschaft war gesetzlich geregelt und staatlich beaufsichtigt. Die Fürsorge für die hilfsbedürftige Person konnte sich sowohl auf das Vermögen a.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/vormund/vormund.htm
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