
Vormerk tätigen, bedeutet für den Goldschmied eine Möglichkeit, innerhalb von drei Tagen kostenlos ein Schmuckstück nachpunzieren zu lassen. Aber nur bei Reparaturen oder wenn Beschädigungen im Zusammenhang mit der amtlichen Punzierung auftreten (z.B. beim Einschlagen der Amtspunze bricht der Federverschluss eines Armbandes u. a.). Siehe Altpu...
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