
(zu lat. [F.] poena, Strafe) die Strafe vor allem an Leben und Leib betreffend Köbler, DRG 115, 119; Feuerbach, P., Lehrbuch des gemeinen, in Deutschland geltenden peinlichen Rechts, 1800; Kleinheyer, G., Zur Rechtsgestalt von Akkusationsprozess und peinlicher Frage, 1971; Gudian, G., Geldstrafrecht und peinliche Strafe, FS A. Erler, 1977, 273
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

peinlich, Rechtsgeschichte: Strafen an Leib und Leben betreffend. Die peinliche Befragung war im Inquisitionsprozess die Hauptvernehmung des Angeschuldigten, später auch die Befragung unter der Folter.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mittelalterlich für 'unter Verwendung der Folter', meist als 'Hochnotpeinlich' bezeichnet, aber auch nur als peinlich. Das Wort bedeutet eigentlich 'schmerzhaft'. Eine 'peinliche Affäre' ist eine Affäre, die dem Ansehen des Teilnehmer schadet - eine 'Peinlichkeit' ist etwas, das dem eigenen Ansehen ...
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https://www.lechzen.de/Lexikon/Peinlich

altertümliche Bezeichnung für strafrechtlich, besonders Leib und Leben betreffend.
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https://www.wissen.de//lexikon/peinlich
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