
Unter Vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man die Möglichkeit, subjektive Rechte bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren wirksam zu schützen. Die Anrufung eines Gerichts im Hauptsacheverfahren ist für einen wirksamen Rechtsschutz nicht ausreiche...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vorläufiger_Rechtsschutz
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