[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Vorfahr, des -s, plur. die -en. 1. Der vor uns in unserm Amte oder in unserm gegenwärtigen Verhältnisse gewesen, er lebe noch, oder sey bereits gestorben; in welchem Falle man auch wohl, obgleich seltener, im Weiblichen Geschlechte Vorfahrinn gebraucht. Mein Vorfahr in dem Amte. Der Vor...
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