[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches die dritte Ordnung erfordert. 1. Jemanden vorarbeiten, ihm im Arbeiten zuvor kommen, ihn in geschwinder Arbeit übertreffen. 2. Einem andern vorarbeiten, in seiner Gegenwart arbeiten, ihm dadurch ein Beyspiel oder Unterricht zu ertheilen. Wo viele wider die Gewohnheit ...
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