
Mit dem formgültigen Satzungsbeschluss der GmbH entsteht eine Vorgesellschaft: die Vor-GmbH (auch GmbH in Gründung, kurz: GmbH i. G.). Diese besteht dann solange, bis sie durch Eintragung ins Handelsregister in die eigentliche GmbH übergeht. == Einleitung == Angesichts der Vielfalt der von der GmbH einzuhaltenden Entstehungsvoraussetzungen ist ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vor-GmbH
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