Vollmacht, einseitiges Rechtsgeschäft Bedeutung

Suchen

Vollmacht, einseitiges Rechtsgeschäft

Vollmacht, einseitiges Rechtsgeschäft Logo #42834Gemäß § 174 BGB kann bei einseitigen Rechtsgeschäften der andere das Rechtsgeschäft zurückweisen, wenn der Bevollmächtigte nicht die Vollmachtsurkunde vorlegt. Erforderlich ist die Vorlage der Originalurkunde eine Kopie oder eine beglaubigte Kopie genügt nicht. Relevanz hat dies z.B., wenn ein Anwalt Namens seines Mandanten eine Kündigung ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/vollmachteinseitig.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.