
Pflicht, bei einer Auslagerung immer das gesamte Quant (z.B. ganze Palette) zu entnehmen, auch wenn die Anforderungsmenge kleiner ist, was zu einer Rücklagerung der Restmenge führen kann. Die Vollentnahme kann aus technischen (z.B. enge Gasse oder automatisiertes Lager) oder organisatorischen Gründen erforderlich sein.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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