[Strafrecht] - Als Vollendung wird im Strafrecht das Deliktsstadium bezeichnet, in dem alle Merkmale des Straftatbestandes erfüllt sind. Gegensätze sind einerseits der Versuch, andererseits die Beendigung. Bei der Beendigung ist nicht nur der Tatbestand erfüllt, sondern das gesamte tatbestandliche Unrecht verwirklicht. S...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vollendung_(Strafrecht)
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