
Volkstribun, lateinisch tribunus plebis, war ein Magistrat, das heißt ein gewählter politischer Amtsträger in der Römischen Republik. Welche Stellung das Amt im cursus honorum hatte und ab wann es überhaupt dazu gezählt werden kann, ist umstritten. Der Amtsantritt der Volkstribune erfolgte stets am 10. Dezember des Jahres. == Römische Repub...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Volkstribun

(lat. tribunus [ M.] plebis) ist im altrömischen Recht ein seit 494 v. Chr. anerkanntes Sonderorgan der Plebejer. Der V. ist unverletzlich. Er leitet die Versammlung der Plebejer und hat ein Einspruchsrecht (Interzessionsrecht) gegen Handlungen eines Magistrats (z. B. Konsuls) gegen einen Bürger sowie ein Vetorecht gegen Senatsbeschlüsse.Köbler...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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