[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Vogtlehen, des -s, plur. ut nom. sing ehedem ein Gut, womit ein Vogt, d. i. Schirmherr, für seinen Schutz von einem geistlichen Stifte belehnet ward, ingleichen die demselben dadurch zugleich übertragene Schirmgerechtigkeit. Zuweilen auch ein Lehen, welches ein Schutzherr zu verleihen h...
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