[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. welches im Hochdeutschen veraltet, und nur noch in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, für mündig, so wie unvogtbar für unmündig, üblich ist, eigentlich, der sich selbst beherrschen kann. So auch die Vogtbarkeit.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1390
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