ein unverschuldeter u. und unabwendbarer Zufall (z. B. Naturereignisse, plötzliche erhebl. erhebliche Erkrankung); begründet Haftungsausschluss z. B. bei der Gastwirts- u. und Eisenbahnhaftung, hemmt die Verjährung u. und berechtigt... Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/vis-major