
Unter Verwerfungskompetenz wird die Möglichkeit eines Gerichts verstanden, eine Rechtsnorm mit der Begründung, sie sei ungültig, nicht anzuwenden. Denkbar ist, dass die Rechtsnorm nur für den konkreten Rechtsstreit, den das Gericht zu verhandeln hat, nicht angewandt wird. Denkbar ist aber auch, dass das Gericht die Norm allgemeinverbindlich f
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