[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Sich verweinen, im gemeinen Leben, bis zur Erschöpfung weinen; eben daselbst auch sich abweinen. 2. Mit Weinen zubringen, in der edlern Schreibart. Sein Leben verweinen. Es muß dieses der Tag seyn, an welchem sie mich die Martern aller hier verweinten Tage vergessen lehre...
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