
ist ein Mensch, der zu einem anderen Menschen oder zu einem gemeinsamen dritten Menschen in einem Abstammungsverhältnis steht (z. B. Vater, Sohn, Tante, Nichte). Die Verwandtschaft ist vom Beginn des Rechts an von Bedeutung. Die väterliche Gewalt erfasst grundsätzlich nur Verwandte. Das Erbrecht ist zunächst Verwandtenerbrecht. Darüber hinaus ...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Berufsbezeichnung Bedeutung: Mitglied, Angehöriger, Beisitzer einer Gemeinschaft Beispiele: Brauverwandter, Ratsverwandter, Seglerhausverwandter
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https://wiki-de.genealogy.net/Verwandter

Mitglied, Angehöriger, Beisitzer einer Gemeinschaft
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