
Der Bund kann den Ländern auf Grundlage von Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung) gewähren. Nähere Regelungen zur Städtebauförderung finden sich im Baugesetzbuch (BauGB): So sind die finanzierungs-und förderungsrechtlichen Bestimmungen der Städtebauförderung in...
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