
Von einem Verwaltungsrechtsverhältnis spricht man, bei einem Rechtsverhältnis zwischen zwei Rechtssubjekten, deren Beziehung verwaltungsrechtlicher Art ist. Das allgemeine Verhältnis Staat - Bürger ist dafür nicht konkret genug. Notwendig ist eine nähere Beziehung. Die entsteht z.B. wenn ein Bürger einen Antrag auf eine Genehmigung stellt, o...
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