
In der Wirtschaftssoziologie : [1] der der Verwaltung von den Regierenden zugestandene Entscheidungsspielraum für unvorhergesehene Fälle oder Auslegungsprobleme bei der Anwendung von Vorschriften. [2] Das Recht einer Region, Stadt oder Gemeinde auf mehr oder weniger selbständig eingesetzte und arbeitende Verwaltung.
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verwaltungsautonomie/verwaltungsau
Keine exakte Übereinkunft gefunden.