
Von einem Verwaltungakt mit Doppelwirkung oder belastender Drittwirkung spricht man, wenn jemand von einem Verwaltungsakt belastet wird, der einen Dritten begünstigt (z.B. eine Baugenehmigung die dem Grundstück des Nachbarn jedes Licht nimmt). Der Belastete kann gegen diese Verwaltungsakt mit einer Anfechtungsklage vorgehen. Die Behörde kann ein...
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https://www.lexexakt.de/glossar/verwaltungsaktmitbelastenderdrittwirkung.ph
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