[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. An einem sichern Orte außer der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung setzen, an einem sichern Orte aufbehalten, wodurch es sich von bewahren unterscheidet Sein Geld verwahren. Das Getreide in den Kornhäusern verwahren, 1 Mos. 41, 35 Die Kleider verwahren. Jemanden ...
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(Text von 1910) Bewahren
1). Verwahren
2). Aufbewahren
3). Aufheben
4). Behüten
5). Aufheben (zunächst im Gegens. zum Liegen-, Umkommenlassen) heißt, etwas an einen Ort legen, wo es nicht leicht Schaden leiden oder verloren gehen kann, z. B. einen Brief, ein teures Andenken usw. sorg...
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