
In der Wirtschaftssoziologie : nennt M. Weber eine Form der sozialen Beziehung , bei der das Handeln bestimmter Beteiligter ( Vertreter ) den anderen Beteiligten (Vertretenen) zugerechnet wird, so dass sowohl die Chancen wie die Konsequenzen ihnen „zugute“ kommen bzw. ihnen zur Last fallen. Derartige Vertretungsmacht geht i.a. einher mit dem .....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/vertretungsbeziehung/vertretungsbe
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