
Mit Verteidigungsanzeige wird nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens die Mitteilung des Beklagten an das Gericht bezeichnet, dass er sich gegen die Klage verteidigen will (§ 276 Abs. 1 ZPO). Die Verteidigungsanzeige muss binnen einer Notfrist von zwei Wochen abgegeben werden. Anschließend hat der Beklagte mindestens zwei weitere Wochen Ze...
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