
Ein Verspätungszuschlag ist eine steuerliche Nebenleistung i.S.d. {§|3|ao_1977|juris} Abs. 4 der AO, die gegen denjenigen festgesetzt werden kann, der eine erforderliche Steuererklärung unentschuldbar nicht oder nicht fristgerecht abgibt. Die Rechtsgrundlage ist {§|152|ao_1977|juris} AO. Der Zweck des Verspätungszuschlags findet sich in seine...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verspätungszuschlag

Das Finanzamt kann aufgrund der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung oder Steuervoranmeldung einen so genannten Verspätungszuschlag verhängen. Sofern der Steuerpflichtige seine Steuererklärung verspätet oder gar nicht abgegeben hat, kann die Finanzverwaltung 10% der geschuldeten Steuer, aber maximal 25.000 EUR als Verspätungszuschlag fes...
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https://www.betriebsausgabe.de/verspaetungszuschlag-139.html

Dieser Zuschlag wird fällig, wenn ein Steuerpflichtiger seine Steueranmeldung oder Steuererklärung schuldhaft verspätet oder überhaupt nicht beim Finanzamt einreicht. Nach der Abgabenordnung wird der Verspätungszuschlag gemeinsam mit der fälligen Steuer erhoben und darf zehn Prozent dieser Steuer ni...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Wird eine Steuererklärung verspätet abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages ist abzusehen, wenn die Versäumnis entschuldbar erscheint. Das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei einem entschuldbaren Versäumnis wie z.B. Krankheit kann von dieser Maßnahme abgesehen werden. Der Verspätungszuschlag darf 10% der geschuldeten Steuer nicht übersteigen und höchstens 25.000 EUR betragen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bei einem entschuldbaren Versäumnis wie z.B. Krankheit kann von dieser Maßnahme abgesehen werden. Der Verspätungszuschlag darf 10% der geschuldeten Steuer nicht übersteigen und höchstens 25.000 EUR betragen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Dieser Zuschlag wird fällig, wenn ein Steuerpflichtiger seine Steueranmeldung oder Steuererklärung schuldhaft verspätet oder überhaupt nicht beim Finanzamt einreicht. Nach der Abgabenordnung wird der Verspätungszuschlag gemeinsam mit der fälligen Steuer erhoben und darf zehn Prozent dieser Steuer nicht überschreiten. Gegen den Verspätung......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verspaetungszuschlag/verspaetungsz
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