
Nearbank s. Typisches Geschäft der Versicherungsunternehmen ist die Übernahme von Risiken für andere sowie die Anlage der Prämieneinnahmen nach den Vorschriften des VAG, wonach auch Kredit e gewährt werden können. Obwohl Versicherungsunternehmen gem. § 2 KWG nicht als Kreditinstitute i. S. d. KWG gelten, müssen sie auf Grund ihrer Gesch...
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